Zwei Stufen: Gestaltung und Nutzung
Entwurfsvergütung + Nutzungsvergütung = Gesamtvergütung
Die Vergütung der kreativen Leistung, welche ich für Sie erbringe, wird in 2 Stufen unterteilt. (Dies betrifft NICHT die Arbeit an bestehenden Werken, oder einfache Layout- und Satzarbeiten.)
1) Anfertigung von Skizzen und Entwürfen
2) Das Einräumen von Nutzungsrechten
Die Vergütung dieser beiden Stufen erfolgt getrennt.
Vorteile:
Vergütung des Nutzungsrechtes nur bei Verwendung
Haben Sie sich zum Beispiel nur einen Entwurf anfertigen lassen, ohne ihn später zu nutzen, fällt keine Vergütung der Nutzungslizenz an.
Vergütung des Nutzungsrechtes angepasst an die geplante Nutzung
Die Vergütung erfolgt angepasst an Umfang, Dauer, Nutzungsart und Gebiet der Nutzung. (Tabelle siehe unten) Sie bezahlen nur, was Sie tatsächlich brauchen.
Nutzungsrechte schaffen Rechtsklarheit
Ein ausschließliches Nutzungsrecht schafft die Grundlage, sich gegen Plagiate zu schützen. Selbst der Urheber darf die Werke dann nicht ohne weiteres Veröffentlichen und schon gar nicht weiter veräußern. Selbst die Dauer der Nutzung kann so festgelegt werden.
Entwurfsvergütung
Das ist der kalkulierte Zeitaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz multipliziert. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung des Nutzungsrechts.
Nutzungsrechtsvergütung
Der Wert der Nutzung ergibt sich aus folgenden Faktoren: Art, Raum, Zeit und Umfang. Diese Werte addieren sich zu einer Zahl X, die mit der Vergütung des Entwurfes multipliziert wird.
Final addieren sich Entwurfs- und Nutzungsvergütung zur Gesamtvergütung.
Anwendungsbereiche
Eine Vergütung der Nutzungsrechte betrifft nur Bereiche mit einer besonderen schöpferischen Höhe. Zum Beispiel Grafikdesign, Illustration (digital und analog), Entwicklung Maskottchen u. s. w.
Nicht betroffen sind Arbeiten an bereits bestehenden Werken, reine Satzleistungen, Druckvorbereitung und Reproduktionen.
Beispielrechnung
Eine Illustration mit einem geringen Nutzungsumfang (Faktor 0,1), räumlich regional (+ Faktor 0,1), einer Nutzungsdauer über 5 Jahre (+ Faktor 0,3), Nutzung ausschließlich (+ Faktor 1,0) und einer Entwurfsvergütung von 600,00 Euro wird mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
Das ergibt eine Vergütung des Nutzungsrechts von 900,– Euro.
Die Gesamtvergütung beträgt demnach 1500,– Euro.